Bundestrojaner darf jagen gehen
24 12 2006 03:12Der Bundestrojaner (was für ein (leider) lustiges Wort und somit eigentlich unpassend zur Sache) darf nun auf die Jagd nach den öffentlichen "Schaufenster" der Deutschen im Internet gehen.
Der Landtag in NRW hat am 20.12.2006 dank CDU und FDP das geänderte Verfassungsschutzgesetz verabschiedet. So sollen Online-Durchsuchungen von PCs oder anderen an das Internet angeschlossenen Geräten von den Verfassungsschützer getätigt werden können - zumindest momentan nur von NRW aus.
Ich bin ja kein Jurist, aber ich frage mich wirklich, wie man diese Entscheidung mit dem neuen Entwurf des Paragraphen 202c StGB unter einen Hut bekommen möchte, sofern dieser abgesegnet wird, was wiederum recht wahrscheinlich ist.
Deutschland, quo vadis ?
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